Hinweise zu Batterien
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie müssen getrennt gesammelt werden, damit Schadstoffe sicher behandelt und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden können.
Gerätealtbatterien können bei kommunalen Sammelstellen und geeigneten Rücknahmestellen des Handels unentgeltlich abgegeben werden.
Batterien getrennt sammeln
Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien einer getrennten Sammlung zuzuführen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien und Akkus nicht über den unsortierten Siedlungsabfall beziehungsweise Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Die getrennte Rückgabe verhindert, dass problematische Inhaltsstoffe in die Umwelt gelangen. Gleichzeitig können Metalle und andere enthaltene Rohstoffe verwertet werden. Bitte entnehmen Sie Batterien und Akkus aus Altgeräten, soweit dies ohne Zerstörung möglich ist; für fest eingebaute Batterien gelten die Rückgaberegeln für das jeweilige Altgerät.
Wo Sie Altbatterien zurückgeben können
Gerätealtbatterien können unentgeltlich bei kommunalen Sammelstellen sowie bei angeschlossenen Rücknahmestellen des Handels abgegeben werden. Sie können außerdem Altbatterien der Art, die wir als Neubatterien führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserer Betriebsadresse zurückgeben:
Lestix International GmbH
Am Erbgericht 9
01844 Neustadt i. Sa.
Was die Kennzeichnungen bedeuten
Neben der durchgestrichenen Mülltonne können chemische Zeichen stehen. Sie weisen auf bestimmte Schwermetalle oberhalb der gesetzlichen Kennzeichnungsschwellen hin.
Die Kennzeichnung ändert nichts an der Pflicht zur getrennten Sammlung: Auch Batterien ohne zusätzliches chemisches Zeichen gehören nicht in den Hausmüll.
Sicher lagern und transportieren
- Altbatterien trocken, kühl und außerhalb der Reichweite von Kindern lagern.
- Bei Lithium-Batterien die Pole mit nicht leitendem Klebeband gegen Kurzschluss sichern.
- Beschädigte oder ausgelaufene Batterien nicht mit bloßen Händen berühren; geeigneten Schutz verwenden.
- Batterien nicht öffnen, erhitzen, verbrennen oder mechanisch beschädigen.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere die Verordnung (EU) 2023/1542 und das deutsche Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). Allgemeine Informationen stellt das Bundesumweltministerium bereit.
